Tagesgeld, Festgeld und Steuern - Strategien zur Abgeltungsteuer 2009
Dienstag, 15. Juli 2008
Wer noch in diesem Jahr (2008) Erspartes in Tagesgeld oder Festgeld anlegen möchte, sollte einige grundlegende Dinge bei der Wahl der günstigsten Anlagform beachten. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer 2009 spielen neben der effektiven Rendite möglicherweise auch steuerliche Aspekte eine gewisse Rolle.
Szenario1: Der Sparerfreibetrag ist noch nicht ausgeschöpft
Alle Zinserträge, die den Sparerfreibetrag nicht überschreiten sind steuerfrei. Hier kann sich der Anleger allein an der Rendite orientieren.
Szenario2: Der Sparerfreibetrag ist ausgeschöpft
Wenn Sie Ihr Geld auf einem Festgeld-Konto anlegen, dessen Laufzeit bis 2009 hineinreicht, unterliegen die Zinserträge dem pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).
Dies wäre aus steuerlicher Sicht möglicherweise günstiger als ein bei einem Tagesgeldkonto mit monatlicher oder vierteljährlicher Zinsausschüttung: Hierbei würden für 2008 noch der individuelle Steuersatz auf die anfallenden Zinserträge angewandt.
Zudem fließen die Zinserträge für 2008 noch in die Berechnung des Einkommens bei der Steuererklärung mit ein und erhöhen damit die Steuerprogression. Ab 2009 müssen die pauschal mit der Abgeltungsteuer abgegoltenen Zinserträge nicht mehr in der Einkommensteuerklärung aufgeführt werden.
Steuerliche Aspekte müssen also bei der Berechnung / Einschätzung der effektiven Rendite miteinbezogen werden und Anleger mit einem hohen individuellen Steuersatz profitieren von der Abgeltungsteuer.




