Angesichts der Finanzkrise plant die Bundesregierung eine Reform des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes, welches nach eigenen Angaben die Sicherheiten für den Anleger erhöhen soll.
Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzentwurfs sind in der Erhöhung der Sicherungsgrenze sowie im Wegfall der Verlustbeteiligung für den Anleger zu sehen: War die gesetzliche Einlagensicherung der Banken in Deutschland bislang auf 90 Prozent der Einlagen und bis zu einer Höhe von 20.000 Euro begrenzt, soll diese zukünftig auf 100 Prozent der Einlagen sowie bis zu einer Summe von 50.000 Euro erhöht werden.
In einem weiteren Schritt soll die Deckungssumme ab dem 31. Dezember 2010 sogar auf einen Betrag von 100.000 Euro angehoben werden.
Der Selbstbehalt für den Anleger soll nach dem Gesetzesentwurf somit zukünftig entfallen. Dazu muss allerdings angemerkt werden, dass ein Großteil der Banken in Deutschland bereits heute in freiwilligen Sicherungseinrichtungen organisiert sind, die derartige Verluste abfangen sollen.
Ob eine Erhöhung der Deckungssumme zudem auch wirklich für einen Zuwachs an Sicherheit sorgt, muss kritisch gesehen werden.
Fällt eine sogenannte “systemrelevante” Bank aus, bleibt weiterhin fraglich, ob die anderen Banken diesen Verlust alleine auffangen können. Im Zweifelsfall müsste dann wieder der Staat Geld zuschießen. An der Tragfähigkeit des Systems selbst ist so keine wesentliche Änderung erkennbar.



